Sicher unterwegs mit E-Scooter und Kleinroller

Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026
Seit dem 1. Mai 2026 gelten E-Scooter rechtlich als Fahrzeug im Sinn der Straßenverkehrsordnung 1960. Nach der ausdrücklichen Definition im Gesetzestext handelt es sich beim E-Scooter um ein einspuriges Fahrzeug ohne Sitzvorrichtung, das dem muskelbetriebenen Klein- und Miniroller optisch zwar ähnelt, aber von einem Elektromotor per Akku angetrieben wird. Unverändert gilt, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h und die Höchstleistung nicht mehr als 600 Watt betragen darf.
Höchstleistung bei Klein- und Minirollern („E-Scooter“) heißt maximal 600 Watt: Eine Angabe des Herstellers zur Höchstleistung, das heißt maximal 600 Watt, des E-Scooters ist entscheidend. Unter „Höchstleistung“ von Klein- und Minirollern, gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 22a StVO ist die „höchste Nutzleistung“ gemäß UN-Regelung Nr. 85 zu verstehen.
Ing. Dietmar Dörfler von der INN Fahrschule TIROX kommt gerne zu einer Informationsveranstaltung an Ihre Schule.
In dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Neuerungen. Gemeinsam werden außerdem die Gefahren und Risiken im Straßenverkehr erarbeitet und praktische Fragen rund um die sichere Nutzung von E-Scootern und Kleinrollern besprochen.
Dabei geht es nicht nur um Regeln, sondern auch um die Frage: Wie kann ich sicher und verantwortungsvoll mobil sein? Gemeinsam werden daher auch sichere Alternativen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Mobilität betrachtet.
Informieren – Gefahren erkennen – sicher unterwegs sein!
Anmeldung:
didi [at] tirox [dot] at